Familienrecht: Welche Pflichten haben Eltern, wenn ihr Kind ein Smartphone und WhatsApp benutzt?

Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg:

“Welche Pflichten haben Eltern, wenn ihr Kind ein Smartphone und WhatsApp benutzt?”

Das AG Bad Hersfeld hat in einer Entscheidung vom 15.05.2017 die Pflichten der Eltern eines minderjährigen Kindes, das WhatsApp und andere Anwendungen eines Smartphones nutzt, konkretisiert.

Schriftliche Zustimmungserklärung Dritter

Da bei der Nutzung von WhatsApp Daten Dritter an den WhatsApp-Betreiber weitergegeben werden, sollen die Eltern nach Ansicht des Gerichts von sämtlichen auf dem Smartphone des Kindes gespeicherten Kontakten eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe an WhatsApp einholen. Ohne die Einwilligung Dritter soll für das Kind die Gefahr bestehen, aufgrund der unbefugten Datenweitergabe kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Regelmäßige Kontrolle

Zudem müssen die Eltern regelmäßig das Adressbuch des Kindes auf neue Kontakte sowie auch sonstige Inhalte und Anwendungen auf dem Smartphone des Kindes überprüfen und Gespräche mit dem Kind über die Nutzung des Smartphones führen.

Weiterbildung der Eltern

Sofern die Eltern nicht über hinreichende Kenntnisse über Technik und digitale Medien verfügen, sollen sie dazu verpflichtet sein, sich entsprechend weiterzubilden, um die Gefahren, die sich durch die Nutzung von Smartphones für das Kind ergeben, überblicken und das Kind bei der Benutzung überwachen und begleiten zu können.

Einziehung zur Schlafenszeit und Mediennutzungsvertrag

Schließlich sah das Gericht in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall das Nutzungsverhalten des 11 Jahre alten Kindes als anfängliches Indiz für ein sich anbahnendes Suchtverhalten an, da das Kind morgens 1,5 Stunden früher aufwachte, um genügend Zeit für digitale Medien zu haben. Das Gericht bestimmte daher, dass dem Kind das Smartphone zur Schlafenszeit abzunehmen und ein Eltern-Kind-Mediennutzungsvertrag über die Nutzung des Smartphones abzuschließen sei.

Der Gerichtsbeschluss des AG Bad Hersfeld kann hier nachgelesen werden. (Az. F 120/17 EASO).

Mehr Infos zu diesem und weiteren Themen aus dem Familienrecht gibt es bei den Rechtsanwältinnen der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg.

Eine Antwort zu "Familienrecht: Welche Pflichten haben Eltern, wenn ihr Kind ein Smartphone und WhatsApp benutzt?"

  1. Danke für den guten Beitrag zum Familienrecht. Die Weiterbildung der Eltern dürfte schwierig werden, da sie wie auch dir Technologie nie endet. Nur die Kinder entwachsen irgendwann dem Haushalt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert