Familienrecht: Umgangsrecht in den Ferien

Die Pfingsttage sind gerade vorbei, die Ferienzeit naht. Getrennt lebende Mandanten fragen hier bei uns in der Kanzlei oft, ob sie den anderen Elternteil um Zustimmung zur Urlaubsreise bitten müssen.

Die Kanzlei Recht am Ring aus Harburg informiert zum Thema Umgangsrecht.

Gemäß § 1684 Abs. 1 BGB ist jedes Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern getrennt leben.

Gemeinsame Ferien mit dem Kind von Umgangsrecht umfasst

Hierzu müssen sich die Eltern auf ein Umgangsrecht einigen, das nicht nur für den Alltag, sondern auch die Ferienzeit gilt. Denn auch der getrenntlebende Elternteil hat grundsätzlich einen Anspruch auf gemeinsame Ferien mit dem Kind.

Doch wer entscheidet darüber, wohin die Ferienreise gehen soll? Dafür ist maßgeblich, ob die Entscheidung über die Art der Reise bzw. das konkrete Ferienziel als eine Entscheidung des täglichen Lebens oder eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung einzustufen ist.

Konkrete Reise als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind solche, die nachhaltige, nur schwer abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können. Hierüber können bei gemeinsamen Sorgerecht nur beide Elternteile zusammen entscheiden. Im Hinblick auf Ferienreisen bejaht die Rechtsprechung dies für Reiseziele mit Reisewarnung, Aufenthalte jenseits touristischer Pfade sowie bei der Ausübung von Sportarten, die ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen. Gleiches gilt für Reisen in Länder, in denen ein Elternteil eine Kindesentführung befürchtet. In solchen Fällen könnte das Umgangsrecht gerichtlich sogar auf Deutschland beschränkt werden.

Konkrete Reise als Entscheidung des täglichen Lebens

Entscheidungen des täglichen Lebens sind hingegen solche, die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Um solche handelt es sich nach der Rechtsprechung in der Regel bei Reisen innerhalb der EU oder in Nordamerika. Über eine solche Reise kann das Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, auch bei gemeinsamem Sorgerecht ohne Einwilligung des anderen Elternteils entscheiden.

Für weitere Informationen zum Thema Umgangsrecht sowie andere Fragen zum Familienrecht stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg gerne zur Verfügung.

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