Corona- Kinderbonus 2021  – Ändert sich dadurch was beim Kindesunterhalt?

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg informiert:

“Corona- Kinderbonus 2021  – Ändert sich dadurch was beim Kindesunterhalt?”

Der Corona-Kinderbonus, der grundsätzlich an die Person ausbezahlt wird, die bislang das Kindergeld für ein gemeinsames Kind erhält, wird 2021 ausbezahlt für alle Kinder, für die im Monat Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht.

Der Bonus 2021 beträgt einmalig 150 €.

Hat diese Zahlung Auswirkungen auf die Zahlungen des Kindesunterhalts des getrennt lebenden Elternteils?

Ja! – vgl. Entscheidung des OLG Koblenz v. 1.12.2020-13 UF 375/20

Diese Zahlung  muss gem. § 1612b I S.1 Nr.1 BGB zur Hälfte auf den Kindesunterhalt angerechnet werden.

Besteht  also der Kindesunterhaltsanspruch beispielsweise in Höhe von 350 €, muss das unterhaltsverpflichtete Elternteil für den Monat Mai 2021 tatsächlich nur noch 275 € Kindesunterhalt zahlen, weil die Hälfte der Coronabonuszahlung vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen werden kann.

So hat es auch das OLG Koblenz mit dem o.g. Beschluss vom 1.12.20 für die Coronabonuszahlungen für 2020 entschieden.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder mehr Informationen wünschen zu diesem Thema aus dem Familienrecht, steht Ihnen die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung. 

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