Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Änderung im Sorgerecht:
Gemeinsame Sorge für ledige Väter.
Ab Frühsommer können ledige Väter beim Familiengericht die gemeinsame Sorge beantragen. Die Mutter kann hiergegen jedoch widersprechen, muss allerdings plausibel darlegen, dass die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes widerspricht. Das neue Gesetz gilt auch für ältere Kinder.
Unzufriedenheit über diese Regelungen herrscht jedoch weiterhin väterlicher- sowie mütterlicherseits.
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