Familienrecht – OLG Hamm entscheidet: Im Mittelpunkt steht das Wohl der Kinder

Die ständige Beratungspraxis der Kanzlei Recht am Ring (Schwerpunkt Familienrecht) wurde nun abermals gerichtlich bestätigt:

So entschied das Oberlandesgericht Hamm kürzlich, dass Probleme bei der Kommunikation zwischen den Eltern noch kein Grund dafür sind, das Sorgerecht einem Elternteil allein zuzusprechen.

Bei der Entscheidung darüber, wer das Sorgerecht innehaben soll, ginge es nämlich nicht um die Beziehung der Eltern zwischen einander, sondern vorrangig um das Wohl des Kindes.

Das bedeutet, dass solange es dem Kindeswohl entspricht, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben ist und Eltern sich, was Belange der Kinder angeht, trotz Schwierigkeiten miteinander verständigen müssen.

…Sprechen Eltern nicht mehr miteinander, ist das kein Grund, die gemeinsame Sorge in eine Alleinsorge umzuwandeln. So entschied das OLG in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Im Mittelpunkt stehe nämlich das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite…

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