Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht: Oma und Opa sind wichtig für Kinder – auch über Staatsgrenzen hinaus.
Dies stellte kürzlich das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Beschluss vom 04.06.2004 – 4 WF 4/04 -) klar.
…Den Großeltern steht ein Umgang mit ihren Enkelkindern zu, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Davon ist grundsätzlich auszugehen, da der Umgang mit den Großeltern für die Entwicklung der Kinder regelmäßig förderlich ist. Den Großeltern steht auch dann das Umgangsrecht zu, wenn sie im Ausland leben. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor… (Kann hier weiter gelesen werden)
Im verhandelten Fall ging es darum, ob eine Mutter gegen den Willen des getrennt lebenden Vaters mit den gemeinsamen Kindern die kranke Großmutter in Katar besuchen durfte, oder nicht. Wenn Eltern sich in einem solchen Fall nicht einigen können, einer also die Zustimmung verweigert, entscheidet gemäß § 1628 BGB das Familiengericht. Dieses entschied in zweiter Instanz nun zu Gunsten der Reise zur Oma.
Als Begründung wurde angeführt, dass das Kindeswohl durch den Kontakt zu den Großeltern gefördert würde, weil der Kontakt zu mehr Bezugspersonen als der „Kernfamilie“ zur geistig-seelischen Entwicklung des Kindes beitrage. Dies gelte auch, wenn die Großeltern nicht im gleichen Land leben wie das Kind selbst.
Wir bei Recht am Ring begrüßen diese Ausführungen des OLG Köln, weil unsere Anwältinnen in ihrer Arbeit stark vom Gedanken des Kindeswohls geleitet werden – es ist unser höchstes Gut. Kinder, die möglichst viele gesunde, liebevolle Familienbande pflegen können und sich dadurch umso mehr geschätzt, beschützt und einfach wohl in dieser Welt fühlen, sind schließlich in unser aller Interesse.