Zum Umgangsrecht: Zeitlich nicht konkretisierte Umgangsregelung ist nicht vollstreckbar

Die Kanzlei Recht am Ring (Schwerpunkt Familienrecht) aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung zum Umgangsrecht:

Ein Problem, mit dem sich viele Mandanten an die Kanzlei Recht am Ring wenden, ist der Streit um das Kind. Wie immer im Familienrecht ist es hier wichtig, hinsichtlich des Sorgerechts, des Kindesumgangs und des Kindesunterhalts Regelungen zu finden, mit denen möglichst alle Parteien leben können.

Hierfür setzen wir uns für Sie ein.

Was aber, wenn die gerichtlich erzielte Regelung von einer Seite nicht eingehalten wird?
Um die ausgehandelten Regeln durchzusetzen, gibt es mehrere Vorgehensweisen.

Speziell zum Thema des Kindesumgangs hat das OLG Saarbrücken kürzlich ausgeführt, dass solche Regeln jedoch nur durchsetzbar sind,
wenn sie auch konkret genug sind. So muss beispielsweise deutlich werden, ab wann die Regelung zu gelten hat. Wenn nicht genau genug bestimmbar ist, wann Umgang gewährt werden soll, dann kann die Regelung auch nicht vollstreckt werden.
Insofern ist stets auf eine präzise Festlegung der Umgangsregelung zu achten.

Ist eine solche erfolgt, kann laut § 89 FamFG der festgelegte Umgang zur Not durch Ordnungsmittel erzwungen werden. Diese Ordnungsmittel können in Form von Ordnungsgeldern von bis zu 25.000 Euro, oder der Ordnungshaft angeordnet werden.

…Hat das Familiengericht eine Umgangsregelung getroffen und hält einer der Beteiligten sich nicht daran, so kann gegen den renitenten Elternteil ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies setzt aber eine präzise gefasste gerichtliche Entscheidung voraus.

In einem vom OLG Saarbrücken entschiedenen Fall hatte das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung eine umfangreiche Regelung zum Umgangsrecht getroffen, durch die dem Vater ein 14-tägiges Umgangsrecht mit seinen beiden Söhnen eingeräumt wurde…

Der Artikel zum Umgangsrecht kann hier weiter gelesen werden.

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