Auch bei Anwendung des neuen Unterhaltsrechts kann es Fälle geben, bei denen es der Billigkeit entspricht, dem geschiedenen Ehepartner einen zeitlich unbefristeten Unterhaltsanspruch zuzusprechen, so etwa bei jahrzehntelanger Hausfrauenehe und erheblicher Einkommensdifferenz der ehemaligen Eheleute. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einer heute veröffentlichten Entscheidung,