Die Düsseldorfer Tabelle hat ab 1.1.2011 unter anderem den Unterhaltsbedarf für Studierende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, neu festgelegt: Statt bisher 640 € werden 670 € zugrundegelegt.
Die Düsseldorfer Tabelle hat ab 1.1.2011 unter anderem den Unterhaltsbedarf für Studierende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, neu festgelegt: Statt bisher 640 € werden 670 € zugrundegelegt.