Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert zum Thema: Gleichstellungsbericht der Regierung.
So sei vielen Frauen nicht klar, so Volkswirtin Ute Klammer von der Uni Duisburg, dass jeder Monat ihrer Berufsunterbrechung für die Kinder ihr späteres Einkommen weiter dezimiere: „Die Unterbrechungen, das zeigen die Längsschnittstudien, lassen sich nicht mehr kompensieren“, warnte Klammer.
Eine weitere Tücke, die die sogenannte „Lebensverlaufsperpektive“ offenlegt: Frauen, die sich bei Geburt der Kinder auf eine traditionelle Arbeitsteilung einließen, sehen später, falls ihnen der Ernährer abhandenkommt, einem Alter in Armut entgegen. Aus den 23 Prozent Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern werden im Alter 58 Prozent Einkommensunterschied.
Die traditionelle Arbeitsteilung ist auch eine Falle, wenn Frauen später in Scheidung leben. Das Unterhaltsrecht verlangt verstärkte Erwerbstätigkeit. Doch sie sind längst dequalifiziert…
Hierzu gibt es auch einen sehr interessanten Artikel in der Tageszeitung vom 22.6.12: