Scheidung #Harburg informiert: Über das Verhältnis der Unterhaltsansprüche von geschiedener zur jetzigen Ehefrau

Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg (Schwerpunkt Familienrecht) informiert über eine Entscheidung des BGH:

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer neuen Entscheidung wieder mit dem Verhältnis der Unterhaltsansprüche von geschiedener Ehefrau und jetziger Ehefrau befasst.

Nach dieser Entscheidung richtet sich der Unterhaltsbedarf der geschiedenen Frau nur nach dem Einkommen des Ehemannes und ihrem eigenen Einkommen.
Bei der Frage des Bedarfes spielt also das Einkommen der aktuellen Ehefrau für die geschiedene Frau keine Rolle.

Ob der Ehemann allerdings den Bedarf der geschiedenen Frau decken muss, hängt auch von seiner Unterhaltspflicht gegenüber der jetzigen Ehefrau ab; dabei spielt insbesondere eine Rolle, ob die neue Ehefrau kleine Kinder betreut oder ob auch die neue Ehe bereits von langer Dauer ist.

BGH, XII ZR 139/09, verkündet am 25. Januar 2012

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