Gleichzeitig dürfte auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Selbstbehaltssätze von Unterhaltsschuldnern in seinen Unterhaltsleitlinien neu festlegen.
Hintergrund dieser Abweichung (eigentlich waren neue OLG-Leitlinien schon zum 1.7.2010, eine neue Düsseldorfer Tabelle erst zum 1.1.2012 erwartet worden) ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der geltenden Hartz-IV-Sätzen für Kinder!