Zugewinn

Sofern Ehegatten ehevertraglich nichts anderes bestimmt haben, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird diese beendet, (insbesondere durch Scheidung), kann der Zugewinn ausgeglichen werden. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen des jeweiligen Ehegatten bei Beendigung des Güterstands (maßgeblicher Zeitpunkt ist i.d.R. der Tag des Zugangs des Scheidungsantrags beim anderen Ehegatten) dessen Anfangsvermögen (bei Begründung der Ehe) übersteigt. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn als der andere, so steht die Hälfte des Überschusses (höherer Zugewinn – niedrigerer Zugewinn) dem anderen Ehegatten zu.

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