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Verwirkung von Elternunterhaltsansprüchen – BGH entschied: Enterbung und Kontaktabbruch allein sind keine Verwirkungsgründe

Die Kanzlei Recht am Ring aus Harburg mit Schwerpunkt Familienrecht informiert über eine Entscheidung des BGH zu Elternunterhaltsansprüchen: Auch das vom unterhaltsbedürftigem Elternteil enterbte Kind, zu dem dieser 27 Jahre zuvor den Kontakt abgebrochen hat, bleibt zur (Eltern-) Unterhaltszahlung verpflichtet, jedenfalls dann, wenn der jetzt Unterhaltsbedürftige seiner eigenen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachgekommen ist, bis … Weiterlesen