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Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung nach Scheidung

Bezugsberechtigung für die Lebensversicherung nach Scheidung: Eine Scheidung ändert per se an einer einmal gegenüber der Lebensversicherung erklärten Bezugsberechtigung des nunmehr geschiedenen Ehegatten nichts: Eine geschiedene Frau verliert nicht zwangsläufig Ansprüche aus der Lebensversicherung ihres früheren Mannes, hat das OLG Koblenz in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Sonst hätte der Ex-Mann gegenüber der … Weiterlesen