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Überprüfung einer Patientenverfügung durch ein Gericht nicht notwendig!

Hat ein kranker Mensch seinen Willen in einer Patientenverfügung festgehalten hat, muss ein Gericht eine ärztliche Maßnahme nicht mehr überprüfen – selbst, wenn die Verfügung unklar ist. Das hat das Landgericht Kleve bekräftigt (Az. 4 T 77/10). Hier mehr vom Landgericht bei Stiftung Warentest.