Schon zum 1.Januar 2011 wird es voraussichtlich eine neue Düsseldorfer Tabelle geben.
Gleichzeitig dürfte auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Selbstbehaltssätze von Unterhaltsschuldnern in seinen Unterhaltsleitlinien neu festlegen. Hintergrund dieser Abweichung (eigentlich waren neue OLG-Leitlinien schon zum 1.7.2010, eine neue Düsseldorfer Tabelle erst zum 1.1.2012 erwartet worden) ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der geltenden Hartz-IV-Sätzen für Kinder!