Bundeskabinett beschließt Familienpflegezeit ab 1.1.2012

Das Modell der Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren, wenn er einen Angehörigen pflegt – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Bund gewährt Firmen zinslose Darlehen

Den eigentlichen Vertrag über die Familienpflegezeit schließen die betroffenen Beschäftigten mit ihrem Arbeitgeber. Das Gesetz bietet lediglich den Rahmen, den Arbeitgeber und Beschäftigte ausfüllen. Die Menschen können so auf betrieblicher Ebene individuell und flexibel reagieren.

Die Arbeitgeber sollen durch die Pflegezeit nicht belastet werden. Daher stellt ihnen der Bund mit Hilfe der staatlichen KfW-Bankengruppe ein zinsloses Darlehen für die Aufstockung des Gehalts zur Verfügung. Dieses Darlehen zahlen die Arbeitgeber dann zurück, wenn die Beschäftigten wieder voll arbeiten, aber weiter nur ein reduziertes Gehalt erhalten.

Beschäftigte müssen Versicherung abschließen

Beschäftigte, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, müssen für diesen Zeitraum eine Versicherung abschließen. Diese minimiert die Risiken einer Berufs – und Erwerbsunfähigkeit für ihren Arbeitgeber. Die Kosten dafür sollen bei etwa 10 bis 15 € im Monat liegen.

Quelle: Presse mitteilung der Bundesregierung vom 23.3.11

 

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