Immer mehr Paare leben ohne Trauschein bzw. Partnerschaftsvertrag zusammen.
Der bewussten Entscheidung für mehr Freiheit gegenüber staatlichem Reglement stehen einige schwerwiegende rechtliche Risiken gegenüber. Geht die Beziehung zu Ende, gibt es ohne Trauschein bzw. ohne Vertrag keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche und keine Ansprüche auf anteilige Altersversorgung. Auseinandersetzungen über frühere gemeinsame Vermögensanschaffungen sind rechtlich schwierig. Auch in bestehender Beziehung kann es dann Probleme geben, wenn einem von beiden unvorhergesehen etwas passiert. Der Lebenspartner, die Lebenspartnerin darf keine Informationen z.B. aus dem Krankhaus oder von Ärzten über den Gesundheitszustand des anderen erhalten.
Im Worst Case darf nicht mal über die Gestaltung der Beerdigung mit entschieden werden. Dafür sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben zuständig.
In schwerwiegenden Krankheitsfällen, in denen sich der Betroffene selbst nicht mitteilen kann, wird ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Daher raten wir Paaren dringend, sich im Vorfeld Gedanken über die wechselseitige Versorgung im Falles des Auseinandergehens, über eine Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung und über eine testamentarische Regelung zu machen. Die ideale Regelung besteht in einem Partnerschaftsvertrag, der anwaltlich ausgearbeitet und notariell beglaubigt werden sollte.
Weitere Fragen dazu beantworten wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.