Erbrecht: Auswirkungen des BGH-Urteils zum Digitalen Erbe

Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert aus dem Erbrecht:

– Auswirkungen des BGH-Urteils zum Digitalen Erbe –

Stirbt ein Mensch, hinterlässt er neben seinem Vermögen auch digitale Konten und Profile – beispielsweise in sozialen Netzwerken. Inwiefern den Erben Zugang zu diesen verschafft werden muss, entschied nun der BGH.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Mutter, die Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter wünschte. Sie erhoffte sich, darin Hinweise zu finden, ob es sich bei dem Tod des Mädchens um einen Unfall oder Suizid handelte. Die 15-jährige war Ende 2012 vor eine U-Bahn gestürzt.

Fast fünfeinhalb Jahre war das Facebook-Konto der Verstorbenen danach gesperrt, da Facebook es in den so genannten Gedenkzustand eingefroren hatte. Damit stellt das Unternehmen sicher, dass sich nach dem Tod einer Person niemand mehr mit dessen Passwörtern anmelden kann. Facebook weigerte sich, die Inhalte des Kontos freizugeben, da die Freunde des Mädchens persönliche Nachrichten im Vertrauen ausgetauscht hätten. Eine plötzliche Freigabe der privaten Nachrichten lehnte der US-Konzern ab.

Der Bundesgerichtshofentschied gegen Facebook: Digitales Erbe geht – ebenso wie auch Briefe und Tagebücher – an den Erben über. Die Richter sahen keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Mit der Eröffnung ihres Facebook-Kontos habe die Tochter mit Facebook einen Vertrag zur Nutzung geschlossen. Ihre Eltern hätten nun als Erben den Vertrag übernommen.

In vorheriger Instanz entschied das Kammergericht in Berlin noch zugunsten Facebooks. In letzter Instanz hob der BGH dieses Urteil nun jedoch auf. Damit setzt er ein Grundsatzurteil, das richtungsweisend ist und stärker für das Thema „Digitales Erbe“ sensibilisiert. Denn kaum einer denkt bislang darüber nach, was mit seinen digitalen Daten nach dem Tod passieren soll.

Auch für Facebook und andere Anbieter ergeben sich nun viele offene Frage: Es muss geklärt werden, was mit dem Konto während des Schwebezustands zwischen Tod und Übernahme durch die Erben passiert. Außerdem stellt sich die Frage, wie der Austausch von privaten Nachrichten trotzdem geschützt werden kann.

80% aller Nutzer geben an, sich bislang keine Gedanken zum digitalen Nachlass gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei für Familienrecht und Erbrecht Recht am Ring in Hamburg Harburg empfehlen, auch das digitale Erbe im Testament zu regeln. Zugangsdaten zu Konten und Portalen können bei einem Notar hinterlegt werden. Ebenso kann ausdrücklich erwähnt werden, auf bestimmte Daten keinen Zugriff zu gewähren. Außerdem kann eine Person bevollmächtigt werden, Nutzungsverträge mit Online-Anbietern zu kündigen, oder die Daten zu übertragen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich in unserer Kanzlei in Hamburg Harburg zum digitalen Erbe. Kontaktieren Sie uns!

Mehr Informationen zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.

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