Familienrecht: “Was passiert mit gemeinsamer Wohnung anlässlich einer Scheidung?”

Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg:

“Was passiert mit gemeinsamer Wohnung anlässlich einer Scheidung?”

Jeder Ehegatte kann gem. § 1568 a BGB anlässlich einer Scheidung die Überlassung der Ehewohnung an sich beantragen.

Das OLG Hamburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich Eheleute einig über die Nutzung der Ehewohnung waren. Die Ehefrau sollte und wollte die Ehewohnung künftig allein weiter nutzen.

Wo also war das Problem? Nun, der andere Ehegatte hat an seiner Entlassung aus dem Mietvertrag nicht mitwirkt.

Das Amtsgericht Hamburg gab dem Antrag der Ehefrau auf Ehewohnungszuweisung statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns. Er meinte, der Antrag sschon deshalb unzulässig, weil es kein Streit über die Nutzung der Wohnung gebe.

Oder juristisch ausgedrückt: Der Ehefrau fehle für einen solchen Ehe­wohnungs­zuweisungs­antrag das Rechts­schutz­bedürfnis. Das Amtsgericht gab dem Ehewohnungszuweisungsantrag statt

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns. Er meinte, der Antrag sei bereits unzulässig, da es keinen Streit über die Nutzung der Wohnung gebe.

Das Hanseatische Oberlandesgericht bejahte Zulässigkeit der Antrags auf Ehewohnungszuweisung und bestätigte damit den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg.

Der Antrag auf Ehewohnungszuweisung nach § 1568 a BGB sei nicht wegen fehlendem Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig. Zwar seien sich die Eheleute prinzipiell einig, dass die Ehefrau die Wohnung allein nutzt. Der Ehemann habe jedoch an seiner Entlassung aus dem Mietvertrag nicht ausreichend mitgewirkt. Die Vorschrift des § 1568 a BGB ziele aber auf eine endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse der Ehewohnung um ein die Wohnung betreffendes Mietverhältnis der tatsächlichen Nutzung anzupassen.

Wer nach einer Trennung die gemeinsame angemietete Ehewohnung verlässt, muss mit dem Vermieter und dem in der Wohnung verbliebenen Partner zusammenarbeiten.

Wer das verweigert, kann auf Zustimmung zur Vertragsänderung verklagt werden.

Für weiteren Fragen oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht, steht Ihnen die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung. 

 

Das Urteil kann hier nachgelesen werden: OLG Hamburg, Beschluss vom 3.12.2020, 12 UF 131/20

2 Antworten zu "Familienrecht: “Was passiert mit gemeinsamer Wohnung anlässlich einer Scheidung?”"

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Familienrecht. Ich informiere mich gerade über Familienrecht. Interessant, dass jeder Ehegatte gem. § 1568 a BGB anlässlich einer Scheidung die Überlassung der Ehewohnung an sich beantragen kann.

  2. Meine Schwester macht gerade eine Scheidung durch. Die beiden habe eine gemeinsame Wohnung und sie sorgt sich jetzt darum, dass sie ausziehen muss. Gut zu wissen, dass man die Überlassung der Wohnung beantragen kann.

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