Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über eine Entscheidung aus dem Scheidungsrecht:
Wie wir einem Artikel der Süddeutschen Zeitung entnommen haben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine im Ausland nach religiösem Recht vorgenommene Scheidung in Deutschland rechtlich ungültig ist (Urteil vom 20.12.2017, Az. C-372/16).
Ein Ehepaar, das in Syrien geheiratet hat und inzwischen in Deutschland lebt, wurde von einem geistlichen Scharia-Gericht nach islamischem Recht in Syrien geschieden. Als der Mann die Scheidung auch in Deutschland anerkennen lassen wollte, wehrte sich die Frau dagegen. Das zuständige Oberlandesgericht München setzte das Verfahren aus, um vom EuGH die Frage klären zu lassen, ob eine solche Scheidung nach nationalem Recht anzuerkennen ist. Bisher wurden religiöse Scheidungen in Deutschland anerkannt, sofern dies im Einzelfall nicht gegen fundamentale Rechtsgrundsätze verstieß.
Laut EuGH können private Scheidungen nicht nach nationalem Recht anerkannt werden
Das, was der EuGH infolgedessen urteilte, könnte europaweit Folgen nach sich ziehen. Denn er wich von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und entschied, dass die vom Scharia-Gericht ausgesprochene Scheidung nach EU-Recht nicht anerkannt werden könnte, da sie weder von einer Behörde, noch von einem Gericht ausgesprochen worden ist. Für eine Anerkennung sei erforderlich, dass die Scheidung durch eine staatliche Stelle vollzogen wird. Daher gelte die entsprechende Regelung der Rom III–Verordnung dann nicht, wenn keine behördliche oder gerichtliche ausländische Scheidung vorliegt.
Mögliche Folgen des EuGH-Urteils
Das EuGH-Urteil könnte dem europaweiten Trend zur privatisierten Scheidung Einhalt gebieten. So können derzeit Ehen in Italien bereits seit 2014 durch Einigung zwischen den Parteien privat geschieden werden. In Spanien ist seit 2015 eine Einigung vor dem Rechtspfleger ausreichend und auch in Frankreich können sich Eheleute seit 2016 außergerichtlich scheiden lassen.
Für weitere Informationen zum Thema Scheidung und für sonstige Fragen aus dem Familienrecht stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen von der Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg – Harburg gerne zur Verfügung.
Danke für den interessanten Beitrag. Ich kann mit gut vorstellen, dass dieses Urteil für das Familienrecht große Auswirkungen im betroffenen Personenkreis haben wird. Ich kenne zufällig potenziell betroffene Bekannte. Ich werde sie demnächst einmal fragen ob sie sich diese Problemes bewusst sind.