Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte lediger Väter.

Nach der derzeitigen Regelung können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in der oben zitierten Entscheidung(AZ: 1 BvR 420/09 – Beschluss vom 21. Juli 2010.) Väter, die sich über die neue rechtliche Situation genauer informierem möchten, können sich gern von den Fachanwältinnen für Familienrecht, Rechtsanwältin Gisela Friedrichs und Anette Günther in der Kanzlei Recht am Ring beraten lassen.

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