Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt die Rechte nichtehelicher Väter

Zum 2. Mal innerhalb eines Jahres stärkt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechte nichtehelicher Väter: Wieder liegt der Entscheidung ein Fall aus Deutschland zugrunde. Interessanter Audio-Beitrag von Michael Reissenberger (SWR) in der Tagesschau vom 15.09.2011.

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