Am 05.01.2012 wurde im Deutschlandfunk ein Beitrag mit dem Titel gesendet:
Zerrissen zwischen Mutter und Vater – Streit um das Umgangsrecht nach einer Scheidung, von der Journalistin Astrid Springer
Ein interessanter Beitrag, den die Kanzlei Recht am Ring aus Harburg, Schwerpunkt Familienrecht, mit Zustimmung der Autorin hier veröffentlichen darf.
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Jedes Scheidungskind hat rechtlich gesehen Anspruch auf beide Elternteile. Doch was, wenn eine Mutter oder Vater krank, gewalttätig, gar nicht interessiert sind? Oder den jeweils Umgangsberechtigten schlecht machen? Dann helfen sogenannte Umgangspfleger – doch garantieren können auch sie eine liebevolle Eltern-Kind-Beziehung nicht.
“Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (Abs. 2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.”
So steht es in § 1684 Abs.1 und 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zum Weiterlesen hier klicken, inklusive Audiobeitrag.
Die Zustimmung zur Veröffentlichung liegt der Kanzlei Recht am Ring aus Harburg von der Autorin Astrid Springer vor.