Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet, dass Eltern auch dann für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen müssen, wenn sie diese für längere Zeit unterbrechen. Anlass ist eine Bafög-Rückforderung des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Vater, der seiner Tochter finanzielle Hilfen verweigerte.
Aktenzeichen: 13 UF 88/11
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