Eltern müssen Ausbildung auch nach mehrjähriger Unterbrechung zahlen.

Das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet, dass Eltern auch dann für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen müssen, wenn sie diese für längere Zeit unterbrechen. Anlass ist eine Bafög-Rückforderung des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Vater, der seiner Tochter finanzielle Hilfen verweigerte.
Aktenzeichen: 13 UF 88/11

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