Die Kanzlei Recht am Ring aus Hamburg Harburg informiert über die neuen Selbstbehaltssätze der ab 1.1.13 geltenden neuen Düsseldorfer Tabelle:
Die neuen Selbstbehaltssätze der ab 1.1.13 geltenden neuen Düsseldorfer Tabelle:
Unterhaltspflicht gegenüber | Selbstbehalt bisher | Selbstbehalt ab 2013 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: | 950 € | 1.000 € |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nichterwerbstätig: | 770 € | 800 € |
anderen volljährigen Kinder: | 1.150 € | 1.200 € |
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: | 1.050 € | 1.100 € |
Eltern: | 1.500 € | 1.600 € |