Die Kanzlei Recht am Ring aus Harburg informiert über eine Entscheidung des BGHs, ob ein 30-Stunden Job für eine alleinerziehende Mutter mit drei größeren Kindern ausreicht
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 65/10)
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein 30-Stunden-Job für eine allein erziehende Mutter mit drei größeren Kindern ausreichend. Sie kommt damit ihrer Pflicht zur Erwerbstätigkeit vollständig nach. Hausaufgabenbetreuung für die Kinder und die Fahrdienste der Mutter, zum Beispiel zum Sport, werden in dem Urteil als eine notwendige Betreuungsleistung anerkannt. Der BGH hatte in einer früheren Entscheidung eine Mutter in einer ähnlichen Betreuungssituation noch zu einem Vollzeitjob verpflichtet.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen die Fachanwältinnen für Familienrecht Frau G. Friedrichs und A. Günther gern zur Verfügung.