Zählen Kosten für ein Repetitorium unterhaltsrechtlich zum Mehrbedarf, so dass Eltern dieses Kosten gegebenenfalls zahlen müssen ?
Über diese Frage hatte das OLG Hamm zu entscheiden:
Das OLG verwies auf die Möglichkeit, das kostenfreie Universitätsrepetitorium zu besuchen und lehnte den Anspruch daher ab.
Die Universität der Tochter biete den Examenskandidaten nämlich eine eigene kostenlose Vorbereitung auf das erste Staatsexamen.
Da die Tochter nicht einmal dargelegt habe, dass das private Repetitorium zwingend erforderlich gewesen sei, oder dass dieses Angebot unzureichend sei, sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts die monatlichen Kosten für das private Repetitorium kein berechtigter Mehrbedarf des Kindesunterhalts, den der Vater übernehmen muss.
Hier geht es zum Urteil: