Unterhaltsanspruch für Erstausbildung besteht trotz zwischenzeitlicher (m) Ausbildungsunterbrechnung/-abbruch fort, sofern…
Die Kanzlei Recht am Ring informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht: Unterhalt für Erstausbildung Unterhaltsanspruch für Erstausbildung besteht trotz zwischenzeitlicher (m) Ausbildungsunterbrechnung/-abbruch fort, sofern die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.” Dies entschied das OLG Hamm am 5.2.2013, 7 UF 166/12 Danach muss ein Vater seiner 24-jährigen Tochter, die zunächst nach dem Abitur ein Studium begann, … Weiterlesen