Keine Verletzung des Elternrechts durch längerfristigen Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs
Die Kanzlei Recht am Ring informiert aus dem Familienrecht: “Keine Verletzung des Elternrechts durch längerfristigen Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs” In seinem Beschluss vom 03.04.2023 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verletzung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG durch Umgangsausschluss aufgrund von erheblichem sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigt. Der Beschwerdeführer ist Vater von … Weiterlesen